1. Allgemeines
Die nachstehenden Arbeitsgrundsätze und die Honorarordnung gelten für sämtliche Beziehungen zwischen Auftraggeber und Salzmann & Steiner.
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Salzmann & Steiner gelten, es sei denn, es ist Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart, für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, insbesondere für Leistungserweiterungen bzw. Leistungsänderungen im Rahmen bereits bestehender Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2. Arbeitsgrundsätze
Salzmann & Steiner ist als Beauftragte des Auftraggebers tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich, vom Auftraggeber definierte Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.
Salzmann & Steiner ist berechtigt, Produktionsaufträge aus dem Mandat an Dritte weiterzugeben.
Dabei werden Firmen und Freelancer aus dem Fundus/Pool der Salzmann & Steiner berücksichtigt.
Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Salzmann & Steiner, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von Salzmann & Steiner geschaffenen Leistungen (mündlich oder schriftlich vorgelegte Ideen, Exposés für Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Texte, graphische Arbeiten etc.).
Für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit steht die Nutzung des geistigen Eigentums der Salzmann & Steiner dem Auftraggeber zu, soweit dieser seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Salzmann & Steiner erfüllt. Mit Beendigung der Zusammenarbeit muss mit der Salzmann & Steiner eine Entschädigung für eine weitere Nutzung durch den Auftraggeber vereinbart werden.
3. Arbeit vor Abschluss eines Auftrages
Eine erste Besprechung dient zu einem ersten persönlichen Kontakt und zur gemeinsamen Definition der Problem- und Auftragssituation. Sie ist für den potentiellen Auftraggeber kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten der Salzmann & Steiner entsprechen einem Auftrag und sind entgeltlich. Die Ausarbeitung von Vorschlägen über die geplanten Aktivitäten, einschliesslich Kostenberechnungen, sind honorarpflichtig.
4. Arbeiten gemäss Auftrag
Der Auftrag umfasst folgende Leistungen der Salzmann & Steiner
a) Beratung (mündlich)
In einer Beratungssitzung wird die Problem- und Ausgangssituation definiert. Vom gegebenen IST-Zustand werden der Weg und die Mittel zur Erreichung einer Zielvorstellung erarbeitet.
Die von Salzmann & Steiner erstellte Offerte ist 4 Wochen ab Erstelldatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist es Salzmann & Steiner gestattet, Korrekturen an Preisen bzw. Leistungen und Umfang vorzunehmen.
b) Konzept (schriftlich)
Ein schriftlich erarbeitetes Konzept hält die besprochene Ausgangslage und Zielvorstellungen fest und beinhaltet die zur Erreichung empfohlenen Aktionen als Projekte, Termine und approximatives Budget. Ein Handout eines solchen schriftlichen Konzeptes ist kostenpflichtig und ist nicht identisch mit einem ausformulierten Angebot.
c) Realisation / Produktion:
Die Realisation beinhaltet die verbindliche Visualisierung (Programming, Gestaltung/Layout, Datenbankarbeiten etc.) der im Konzept beschriebenen Projekte (Webseiten, Scripts, Anleitungen, Grafiken, Prospekte, Broschüren, Flyers, Mailings etc.).
d) Kontrolle:
Qualitäts-, Termin- und Mengenkontrolle der einzelnen Projekte. Die Salzmann & Steiner übergibt die Auftragsarbeit im besten Wissen und Gewissen dem Auftraggeber. Allfällige Folgemängel müssen vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von max. 14 Tagen nach Übergabe der Auftragsarbeit der Salzmann & Steiner gemeldet werden. Die Salzmann & Steiner behält sich das Recht vor, die Behebung von zu spät gemeldeten Mängeln separat zu verrechnen.
5. Beendigung des Auftrages
Der Auftrag erlöscht mit der Erfüllung. Ohne spezielle Vereinbarung erlöscht der Anspruch des Auftraggebers zur Archivierung der kundenspezifischen Daten durch die Salzmann & Steiner gleichzeitig.
Die Copyrights am Quellcode, sowie an grafischen Arbeiten der Auftragsarbeiten verbleiben in jedem Fall bei der Salzmann & Steiner. Ihr ist es erlaubt, den Quellcode und die grafischen Arbeiten, sollten es gewisse Umstände verlangen, ohne Ankündigung zu verschlüsseln/zu markieren. Andere Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die Weiterverwendung des Quellcodes für andere Anwendungen, Personen/Firmen oder insbesondere durch andere Internetdienstleister muss durch die Salzmann & Steiner gestattet werden. Auch nach Genehmigung der Weiterverwendung verbleibt das Copyright bei der Salzmann & Steiner. Das wissentliche Missachten des Quellcode-Copyrights kann eine Abmahnung oder Schadenersatzforderung zur Folge haben.
Wird der Auftrag durch den Auftraggeber zu Unzeit abgebrochen, ist dieser verpflichtet, den bis dahin entstandenen Aufwand (von Salzmann & Steiner und Dritten) abzugelten.
6. Kündigung der Servermiete
Nach Abschluss des Auftrages läuft eine bedingte Servermietdauer von zwölf Monaten.
- Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 3 Monate vor Ablauf des Mietjahres.
- Die Kündigung ist schriftlich (Brief, Fax) an Salzmann & Steiner zu senden und gilt ab Datum des Poststempels.
Die 30 Tage Geld-zurück Garantie gilt ausschliesslich für das Produkt "WebHosting".
Der Kunde ist verpflichtet sich innert einer Frist von 30 Tagen bei nicht gefallen vom Produkt "WebHosting", per Postweg schriftlich bei Salzmann & Steiner vom Angebot zurückzutreten, falls er die 30 Tage Geld-zurück-Garantie beanspruchen möchte.
7. Eigene Domain / Internet-Adresse
Eine Domain, die im Auftrag des Kunden durch Salzmann & Steiner reserviert und angemeldet wurde, wird erst Eigentum des Auftraggebers/Kunden, wenn die Rechnung für die Registration, die Jahresgebühren und für den Registrationsaufwand etc. beglichen wurde. Ausnahmen müssen schriftlich festgehalten werden.
Während der Zeit, in der die Servermiete aktiv ist, ist Salzmann & Steiner berechtigt, auf den Speicherplatz, auf den die Domain zuweist, zuzugreifen und Daten zu verwalten, zu bearbeiten, zu löschen und/oder neue Daten hinzuzufügen.
8. Konditionen bei Verwendung von Bildern
Jegliche Nutzung bzw. Verwendung der Bilder ist honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Skizzen, Fotografien, sowie für Layout- und Präsentationszwecke.
Kostenvoranschläge für Verwendungshonorare sind in jedem Fall unverbindliche Richtpreise. Die Berechnung eines definitiven Honorars erfolgt erst mit einem Belegsexemplar.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, richtet sich die Berechnung des Verwendungshonorars nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB). Diese Preisempfehlungen können bei Salzmann & Steiner angefordert werden.
Das Verwendungshonorar richtet sich nach Art und Ort der Verwendung, der Grösse und Platzierung der Abbildung, seiner Auflage und Streuung des Mediums, sowie der Art des Mediums (Print, Internet).
Der Kunde hat die Verwendung der Bilder mit einem Verwendungsnachweis zu rapportieren, soweit er diese nicht als lizenzfreies Bild bei Salzmann & Steiner bezogen hat.
Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser- und Expeditionsaufnahmen sowie für sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandenen Aufnahmen wird grundsätzlich ein Aufschlag zum jeweiligen Grundhonorar verrechnet.
Unter Vorbehalt einer anders lautenden Abmachung umfassen die in Rechnung gestellten Honorare nur die einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zweckes. Jede weitere Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet und Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf der Zustimmung von Salzmann & Steiner. Ist nichts anderes vereinbart worden, richten sich auch diese Honorare nach den jeweils gültigen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive (SAB).
9. Rechte an den Bildern/ Haftung
Salzmann & Steiner weist darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Salzmann & Steiner den Kunden in jedem Fall nur ein Recht auf Verwendung der Bilder einräumt. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her weiteren Urheberrechten und/oder anderen Persönlichkeitsrechten unterliegen (z.B. Abbildungen von Kunstwerken, Personen usw.). Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Rechte selber einzuholen, wobei ihn Salzmann & Steiner im Rahmen eines separaten schriftlichen Auftrags und gegen entsprechende Vergütung des Aufwandes unterstützen kann.
Der Kunde trägt in jedem Fall die volle Verantwortung für die Veröffentlichung bzw. Verbreitung eines Bildes. Salzmann & Steiner lehnt jede Haftung - insbesondere bei der Verletzung des Persönlichkeitsschutzes oder der Rechte Dritter - ab.
Weder die Archivierung des Bildmaterials noch die elektronische Speicherung der Bilder über die Erstverwendung hinaus ist gestattet.
Eine Duplizierung von analog geliefertem Bildmaterial ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Salzmann & Steiner erlaubt. Durch den Kunden produzierte Duplikate sind Salzmann & Steiner nach Verwendung auszuhändigen und gehen unentgeltlich in das Eigentum von Salzmann & Steiner oder des Fotografen über.
Die Bildbearbeitung ist nur im Rahmen der üblichen Aufbereitung zulässig. Insbesondere ist jede Veränderung oder Bearbeitung der Bilder durch Nachfotografieren, Fotocomposing, elektronische Bildverarbeitung o.ä. nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Salzmann & Steiner erlaubt.
Bilder, die in Druckvorlagen (z.B. Lithos) oder Internetseiten integriert und nach der erstmaligen Verwendung vom Kunden archiviert werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und gegen ein entsprechendes, zusätzliches Verwendungshonorar nochmals veröffentlicht werden.
10. Preise und Zahlung
Das Honorar berechnet sich aus dem administrativen und dem kreativen Aufwand (Ansätze gemäss aktueller Preisliste bei Abschluss des Auftrages). Aktuelle Preislisten sind jederzeit (durch den Kunden) bei der Salzmann & Steiner zu beziehen.
Spezielle, vom Auftraggeber gewünschte Dienstleistungen (bspw. Berücksichtigung besonderer Lieferanten, Webspace-Provider) werden separat, nach Aufwand, berechnet.
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen (innert 20 Tagen) sowie für die Lieferung von Soft- und Hardware (innert 7 Tagen) nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Salzmann & Steiner berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist Salzmann & Steiner bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die erbrachte Leistung bzw. das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung/-en Eigentum der Salzmann & Steiner (Hinweise Copyright siehe Punkt 5).
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Salzmann & Steiner und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Salzmann & Steiner nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
Preisänderungen bleiben der Salzmann & Steiner vorbehalten. Bei Preisanpassungen wird dem Kunden eine Weiterführung des Vertrages freigestellt. Preisgarantien können nur für die im Vertrag/Angebot ggf. festgesetzten Fristen gewährt werden.
Dienstleistungen, Produkte aber auch Serverplatz, die von Salzmann & Steiner geliefert/geleistet werden, dürfen nicht ohne Rücksprache weiterverkauft oder weitervermietet werden (Reselling). Salzmann & Steiner behält sich eine Gebührenerhebung für sogenanntes „Reselling“ vor.
11. Haftungsausschluss
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Salzmann & Steiner haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über Salzmann & Steiner zugänglich sind.
Salzmann & Steiner haftet auch nicht für Copyright-Verletzungen bei vom Auftraggeber übernommenen Datenmaterial (Text, Bilder etc.).
Salzmann & Steiner behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften dies erfordern.
Die Grundlage bildet dabei das Schweizer Recht.
Verboten ist:
- jede Nachrichtenübermittlung/Veröffentlichung, welche gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder gegen die Gesetze verstösst.
- Jede grobe Belästigung, Rufschändung, Verleumdung und/oder Verängstigung anderer Benützer.
12. Recht und Gerichtsstand
- Geschäftsbeziehungen mit der Salzmann & Steiner unterliegen dem Schweizer Recht.
- Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt Schweizerisches Recht.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist CH-8134 Adliswil, Schweiz
8134 Adliswil, 22. Oktober 2007
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Patrick Salzmann / Bernhard Steiner
(Geschäftinhaber Salzmann & Steiner)